Barsois von der Nebelhöhle
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Wurfplanung / Future

Ich haben beschlossen, in Zukunft keine weiteren Würfe mehr zu machen. 
Diese Entscheidung hat lange gebraucht, aber besser spät als nie.
Das Folgende spiegelt lediglich meine persönliche Meinung in einigen Bereichen dar und darf von jedem frei interpretiert werden.

Meine Entscheidung nicht mehr zu züchten beruht auf der Summe vieler einzelner Punkte, die mich dazu veranlasst haben, auch meine Mitgliedschaft im DWZRV zum Jahresende auslaufen zu lassen. Das leidige Thema, gute Käufer für seine Welpen zu finden, zieht sich wie ein roter Faden durch die Zucht-Historie jedes einzelnen Züchters. Denn jeder Züchter hat schon an die falschen Leute verkauft. Für mich ist das Leben meiner Hunde zu wichtig, um weiterhin bangen zu müssen welcher der Welpenkäufer eine richtige und welcher die falsche Entscheidung war.

Diverse Vorgänge in der Vergangenheit haben mich zu der Überzeugung gebracht, dass es meiner Meinung nach in der heutigen Zeit kein Qualitätsmerkmal ist, einen Hund unter der Schirmherrschaft des DZWRV gezüchtet zu haben.

Der DWZRV schreibt auf seinen Internetseiten unter den Mindesthaltebedingungen:

„§ 2 des Tierschutzgesetzes vom 25.05.1998 (BGB. Teil I Nr. 30 S.1105) verlangt, dass:
1.  jeder, der ein Tier hält oder zu betreuen hat, dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen hat; und
2.  dass er die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Diese Selbstverständlichkeiten sind im Folgenden konkretisiert in Form von Mindestanforderungen, die an Züchter und an die Haltung und Unterbringung ihrer Zuchthunde und Welpen gestellt werden.
Kontrollorgane sind die Zuchtwarte des jeweiligen Rassehundevereins, die sowohl bei der Zulassung eines Zwingers als auch bei den weiteren Überprüfungen die Gegebenheiten zu kontrollieren haben und Beanstandungen an den Zuchtleiter weiterleiten müssen.“

Den Zuchtwarten als Kontrollorgan wird vom Tierschutzgesetz abverlangt, „sowohl bei der Zulassung eines Zwingers als auch bei weiteren Überprüfungen die Gegebenheiten zu kontrollieren“ und dem Verein Beanstandungen weiterzuleiten. Zwingerbesichtigungen werden aber nicht in regelmäßigen Abständen (unangemeldet) wiederholt, was meiner Meinung nach ein wichtiger Punkt in der Qualitätssicherung der Hundezucht darstellt und potentiellen Welpenkäufern ein gewisse Sicherheit geben sollte. Wenn man es mal ganz genau nähme, handelt der DWZRV nicht nach dem Tierschutzgesetz, denn „weitere Überprüfungen“ finden nur bei den Wurfabnahmen statt. Aber was ist in den Jahren, wo ein Züchter keinen Wurf hat? Warum kontrolliert keiner die „Mindesthaltebedingungen“?

Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zum TÜV, da es sonst eine Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr darstellen und Menschenleben kosten könnte. Wie wichtig ist also die Gefährdung von gesunden Welpen und artgerechter Hundehaltung, wenn hier keine regelmäßige Kontrolle stattfindet? Es könnte doch auch Hundeleben kosten? Welche Sicherheit wird demnach der Öffentlichkeit - sprich die Welpeninteressenten - gegeben? (Anmerkung: Sicherlich ist der KFZ-TÜV keine absolute Sicherheit für einen Käufer, aber eine Gewisse)

Dies soll nicht heißen, dass alle Züchter kontrolliert werden müssten, weil eine Gefährdung vorliegt. Der Großteil der Züchter hat sicherlich keine Probleme damit, regelmäßig kontrolliert zu werden, weil hier nämlich alles seine Ordnung hat. Aber es gibt – wenn auch wenige – „Schwarze Schafe“ in der Windhundzucht, die es gilt zu kontrollieren. Mein Vorschlag wäre die Jahresgebühren der Vereinsmitglieder (in diesem Fall speziell der Züchter) auf 100 Euro p. a. zu erhöhen und die zusätzlichen Geldmittel den zuständigen Zuchtwarten für o. g. Kontrollen zur Verfügung zu stellen, die dann auch objektiv und rigoros kontrollieren müssen. Bei Welpenpreisen von 1000 bis 1500 Euro und mehr treibt diese jährliche Mehrbelastung sicherlich keinen Züchter in den finanziellen Ruin.

Der Tierschutzaspekt im Verein lässt aber eher zu wünschen übrig. Zuständigkeiten werden delegiert und mit dubiosen Gründen werden Entscheidungen in die Länge gezogen, was den Eindruck entstehen lässt, dass man sich so versucht seiner Verantwortung als Verein zu entziehen. Konkret verging im Fall Titze in der Vergangenheit immer viel zu viel Zeit und eine aktive Zusammenarbeit bzw. das Einschalten der Behörden musste immer von privater Seite erfolgen.

Ein in einem Land wie Deutschland ausgesprochenes Zuchtverbot muss länderübergreifend gelten. Dann haben Vereine wie der ÖKWZR keine Probleme mit dem Zuchttourismus Einzelner, weil Vereine wie der DWZRV nicht rechtzeitig agieren. Selbstverständlich kann man nicht alles Schlechte dem DWZRV anlasten, der auch von der leider viel zu seichten Politik und der nachlässigen Gesetzgebung abhängt.

Mein Botschaft an den Verein: Ihr seit das oberste Kontrollorgan für die Zucht. Nehmt auch diese wichtige Aufgabe ernst! Die meisten eurer Mitglieder stehen zu hundert Prozent hinter dem Grundgedanken der Rasseerhaltung bzw. der Hundehaltung und tun alles dafür, diese Herausforderung ernst zu nehmen. Unterstützt diese Mitglieder und engagiert euch mehr im Tierschutz und der Hundehaltung. Nicht nur die punktuelle Bewertung einzelner Hunde auf Zuchtschauen ist wichtig für die Zucht, sondern auch die Haltung.

Meine Botschaft an alle meine Züchterkollegen, die die Aufgabe der Rasseerhaltung und Tierhaltung ernst nehmen: Erhaltet den Standart eurer Rassen und haltet eure Hunde weiterhin artgerecht, denn sie sind von uns abhängig, haben es verdient und danken es uns!

An diejenigen Züchter - und damit meine ich nicht nur die Windhundrassen - die sich von einer artgerechten Haltung offensichtlich distanzieren und sich einen Dreck um das „Lebewesen“ Hund scheren: Euch soll der Blitz beim Scheißen treffen!