Wurfplanung
/ Future
Ich haben
beschlossen, in Zukunft keine weiteren Würfe mehr zu machen.
Diese
Entscheidung hat lange gebraucht, aber besser spät als nie.
Das Folgende spiegelt lediglich meine persönliche Meinung in einigen
Bereichen dar und darf von jedem frei interpretiert werden.
Meine
Entscheidung nicht mehr zu züchten beruht auf der Summe vieler einzelner
Punkte, die mich dazu veranlasst haben, auch meine Mitgliedschaft im DWZRV
zum Jahresende auslaufen zu lassen. Das leidige Thema, gute Käufer für
seine Welpen zu finden, zieht sich wie ein roter Faden durch die
Zucht-Historie jedes einzelnen Züchters. Denn jeder Züchter hat schon an
die falschen Leute verkauft. Für mich ist das Leben meiner Hunde zu
wichtig, um weiterhin bangen zu müssen welcher der Welpenkäufer eine
richtige und welcher die falsche Entscheidung war.
Diverse
Vorgänge in der Vergangenheit haben mich zu der Überzeugung gebracht, dass
es meiner Meinung nach in der heutigen Zeit kein Qualitätsmerkmal ist,
einen Hund unter der Schirmherrschaft des DZWRV gezüchtet zu haben.
Der DWZRV
schreibt auf seinen Internetseiten unter den Mindesthaltebedingungen:
„§ 2 des Tierschutzgesetzes vom
25.05.1998 (BGB. Teil I Nr. 30 S.1105) verlangt, dass:
1. jeder, der ein Tier hält oder zu betreuen hat,
dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu
ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen hat; und
2. dass er die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer
Bewegung nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden
oder Schäden zugefügt werden.
Diese Selbstverständlichkeiten sind im Folgenden konkretisiert in Form von
Mindestanforderungen, die an Züchter und an die Haltung und Unterbringung
ihrer Zuchthunde und Welpen gestellt werden.
Kontrollorgane sind die Zuchtwarte des jeweiligen Rassehundevereins, die
sowohl bei der Zulassung eines Zwingers als auch bei den weiteren Überprüfungen
die Gegebenheiten zu kontrollieren haben und Beanstandungen an den
Zuchtleiter weiterleiten müssen.“
Den
Zuchtwarten als Kontrollorgan wird vom Tierschutzgesetz abverlangt, „sowohl
bei der Zulassung eines Zwingers als auch bei weiteren Überprüfungen die
Gegebenheiten zu kontrollieren“ und dem Verein Beanstandungen
weiterzuleiten. Zwingerbesichtigungen werden aber nicht in regelmäßigen
Abständen (unangemeldet) wiederholt, was meiner Meinung nach ein wichtiger
Punkt in der Qualitätssicherung der Hundezucht darstellt und potentiellen
Welpenkäufern ein gewisse Sicherheit geben sollte. Wenn man es mal ganz
genau nähme, handelt der DWZRV nicht nach dem Tierschutzgesetz, denn „weitere
Überprüfungen“ finden nur bei den Wurfabnahmen statt. Aber was ist
in den Jahren, wo ein Züchter keinen Wurf hat? Warum kontrolliert keiner
die „Mindesthaltebedingungen“?
Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zum TÜV, da es sonst eine Gefährdung im
öffentlichen Straßenverkehr darstellen und Menschenleben kosten könnte.
Wie wichtig ist also die Gefährdung von gesunden Welpen und artgerechter
Hundehaltung, wenn hier keine regelmäßige Kontrolle stattfindet? Es könnte
doch auch Hundeleben kosten? Welche Sicherheit wird demnach der Öffentlichkeit
- sprich die Welpeninteressenten - gegeben? (Anmerkung: Sicherlich ist der
KFZ-TÜV keine absolute Sicherheit für einen Käufer, aber eine Gewisse)
Dies soll
nicht heißen, dass alle Züchter kontrolliert werden müssten, weil eine
Gefährdung vorliegt. Der Großteil der Züchter hat sicherlich keine
Probleme damit, regelmäßig kontrolliert zu werden, weil hier nämlich
alles seine Ordnung hat. Aber es gibt – wenn auch wenige – „Schwarze
Schafe“ in der Windhundzucht, die es gilt zu kontrollieren. Mein Vorschlag
wäre die Jahresgebühren der Vereinsmitglieder (in diesem Fall speziell der
Züchter) auf 100 Euro p. a. zu erhöhen und die zusätzlichen Geldmittel
den zuständigen Zuchtwarten für o. g. Kontrollen zur Verfügung zu
stellen, die dann auch objektiv und rigoros kontrollieren müssen. Bei
Welpenpreisen von 1000 bis 1500 Euro und mehr treibt diese jährliche
Mehrbelastung sicherlich keinen Züchter in den finanziellen Ruin.
Der
Tierschutzaspekt im Verein lässt aber eher zu wünschen übrig. Zuständigkeiten
werden delegiert und mit dubiosen Gründen werden Entscheidungen in die Länge
gezogen, was den Eindruck entstehen lässt, dass man sich so versucht seiner
Verantwortung als Verein zu entziehen. Konkret verging im Fall Titze in der
Vergangenheit immer viel zu viel Zeit und eine aktive Zusammenarbeit bzw.
das Einschalten der Behörden musste immer von privater Seite erfolgen.
Ein in
einem Land wie Deutschland ausgesprochenes Zuchtverbot muss länderübergreifend
gelten. Dann haben Vereine wie der ÖKWZR keine Probleme mit dem
Zuchttourismus Einzelner, weil Vereine wie der DWZRV nicht rechtzeitig
agieren. Selbstverständlich kann man nicht alles Schlechte dem DWZRV
anlasten, der auch von der leider viel zu seichten Politik und der nachlässigen
Gesetzgebung abhängt.
Mein
Botschaft an den Verein: Ihr seit das oberste Kontrollorgan für die Zucht.
Nehmt auch diese wichtige Aufgabe ernst! Die meisten eurer Mitglieder stehen
zu hundert Prozent hinter dem Grundgedanken der Rasseerhaltung bzw. der
Hundehaltung und tun alles dafür, diese Herausforderung ernst zu nehmen.
Unterstützt diese Mitglieder und engagiert euch mehr im Tierschutz und der
Hundehaltung. Nicht nur die punktuelle Bewertung einzelner Hunde auf
Zuchtschauen ist wichtig für die Zucht, sondern auch die Haltung.
Meine
Botschaft an alle meine Züchterkollegen, die die Aufgabe der Rasseerhaltung
und Tierhaltung ernst nehmen: Erhaltet den Standart eurer Rassen und haltet
eure Hunde weiterhin artgerecht, denn sie sind von uns abhängig, haben es
verdient und danken es uns!
An
diejenigen Züchter - und damit meine ich nicht nur die Windhundrassen - die
sich von einer artgerechten Haltung offensichtlich distanzieren und sich
einen Dreck um das „Lebewesen“ Hund scheren: Euch soll der Blitz beim
Scheißen treffen!